Nachgelegt: Verfahren eingestellt – ein beinahe Freispruch

Das Verfahren gegen den Geschäftsführer der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), Markus Tervooren wurde ohne Schuldeingeständnis gegen Zahlung von 500 € an eine Kirchengemeinde eingestellt (§ 153a STPO). Man darf fragen, warum sich die Verteidigzng darauf eingelassen hat, die Antwort ist einfach: Angesichts der sächsischen Justiz…

„Tervooren nannte die Anwürfe gegen ihn »absurd«. Die Proteste gegen den bis dahin bundesweit größten Aufmarsch hätten dem bis dahin »unerträglichen sächsischen Landfrieden mit den Neonazis erst ein Ende gesetzt«. Polizei und Justiz wollten offensichtlich Zivilcourage kriminalisieren. Willkürlich habe die Anklage bereits in anderen Prozessen Videomaterial als »Beweis« zusammengestellt. Nach dem 19. Februar 2011 wurden inzwischen über 1.000 Verfahren eingeleitet und Dutzende Urteile gefällt. Der Demonstrant Tim H. bekam im März 2013 ein Jahr und 10 Monate Haft wegen des Ausrufs »kommt nach vorne« aufgebrummt. Dabei konnte nicht einmal geklärt werden, ob er der »Rufer« war.“ (Junge Welt)

Aber der nächste Prozess gegen einen Nazi-Blockierer ist bereits terminiert, am 10.11.2014 beginnt der neue Prozess gegen Lothar König.

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Alles Wichtige dazu findet ihr hier: http://soligruppe.jg-stadtmitte.de/

Ãœbrigens, z. B. Dresden 2010 – Klick

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