Nebenkostenabrechnung ungerecht? 70% zu 30%, 50% zu 50% oder…

Was ist gerecht? Wenn perse die Welt schon ungerecht ist, ist es schwer, die Nebenkostenabrechnung gerecht zu finden, so oder so. Irgendwer wird immer ungerecht behandelt.

Ein Nachbar sagte mir heute, es sei ungerecht, dass nur 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig und 30 % nach den Grundkosten abgerechnet würden. Wenn er spart, dann müsse er den hohen Verbrauch der anderen Mieter mitbezahlen.

Bei ihm sind die Summen zufällig gleich. Er zahlt 150 € für 70% Verbrauchskosten und 150 € für 30 % Grundkosten. Sein Schluss: Das ist ungerecht, weil nicht berücksichtigt wird, dass er so sparsam mit der Heizung umgeht und er also für andere mitbezahlt.

Aber er irrt sich. Denn er geht davon aus, dass bei einer 100 % verbrauchsabhängigen Abrechnung jemand, der gar nicht heizt, gerechterweise auch gar nichts bezahlen müsste. Das stimmt so aber nicht, weil ja auch Kosten entstehen, die unabhängig vom Verbauch sind. Bei uns im Haus sind das zum Beispiel die Kosten für die Heizungsanlage, die gemietet ist. Natürlich kostet auch der Betrieb der Heizung Strom, unabhängig davon, ob jemand gerade seinen Heizkörper auf NULL stehen hat oder nicht. Schließlich möchte der ja auch, dass warmes Wasser vorhanden ist. Der Schornsteinfeger muss in jedem Fall kommen und gewartet werden muss die Anlage auch. Bestimmte Kosten entstehen also unabhängig vom BRENNSTOFFVERBRAUCH. Alle diese Kosten werden zusammengerechnet. Und erst dann wird aufgeteilt. Der Gesetzgeber hat festgelgt, dass nur bis zu 70% nach dem Verbrauch abgerechnet werden darf, der Rest wird nach der Wohnfläche berechnet.

Wird mehr verbrauchsabhängig abgerechnet, so ist das ein sogar Nachteil für diejenigen Mieter, die aufgrund der schlechteren Lage mehr heizen müssen, um die gleiche Raumtemperatur zu erreichen. Sie profitieren davon, wenn mehr nach den Grundkosten berechnet wird.

Ähnliches gilt für die Warmwasserkosten, die Kostenverteilung der Warmwasserversorgung unterliegt dem gleichen Umlagemaßstab wie die reinen Heizkosten. § 8 Abs. 1 HeizKV bestimmt nämlich, dass mindestens 50%, höchstens aber 70% verbrauchsabhängig abzurechnen sind, während die übrigen Kosten nach der Wohn- oder Nutzfläche zu verteilen sind.

Rein praktisch bedeutet das, dass die Mieter besser dran sind, die prozentual weniger Fläche zur Verfügung haben :-). Die Familie mit drei Kindern zahlt relativ weniger als das Paar, das in der Wohnung unter der Familie wohnt. Die Gerechtigkeitslücke für das Paar setzt sich fort, denn die beiden zahlen genauso viel für die Müllabfuhr wie die Familie, die bestimmt mehr Müll zu verantworten hat.

Natürlich ist es ungerecht, dass Mieter, die „eingebaut“ wohnen, weniger heizen müssen, weil sie durch die Nachbarwohnungen mitbeheizt werden. Ganz gemein sind Mieter, die monatelang verreisen und ihre Heizung nur auf FROSTSCHUTZ stehen haben und so allen Nachbarn höhere Heizkosten aufbürden. In Häusern mit Fahrstuhl müssen tatsächlich die im Parterre wohnenden Mieter die Betriebskosten des Aufzugs mitbezahlen, auch wenn sie ihn gar nicht benutzen. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit. Leute wie ich, die im Dunkeln sehen können, müssen trotzdem für die Hausbeleuchtung mit aufkommen, ungerecht!

Eigentlich müssten, wäre es gerecht, die Kosten für die Treppenbeleuchtung nach Stockwerk berechnet werden, weil natürlich die Mieter ganz oben das Licht länger benötigen. Wobei hier berücksichtigt werden sollte, ob vielleicht die Mietpartei im 1.Stock häufiger Besuch bekommt, der dann Licht macht. Insofern wäre es vielleicht gut, wenn der Vermieter eine Concierge einstellen würde, die den Besucherverkehr beobachtet. Die Kosten für die Concierge könnte er ja auch die Mieter umlegen. Entweder nach Wohnfläche oder nach Personenzahl. Je nachdem, was gerechter wäre…

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