Der Ernährungssatz für einen erwachsenen Hartz-IV-Bezieher beträgt 4,32 € täglich, ein Polizeihund bekommt 6,80 €. Falls jemand auf die Idee kommt, zu meinen, der Unterschied sei damit zu begründen, dass Polizeihunde arbeiten, mache ich schon jetzt darauf aufmerksam, dass das viele Hartzbetroffene auch tun…
http://www.terz.org/texte/texte_0901/sozialticket.html
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… und zwar u.a. alle, deren Einkommen aus Erwerbstätigkeit so niedrig ist, dass es durch ergänzendes ALG II aufgestockt werden muss. Im Rentenbescheid sind solche Zeiten ausgewiesen als ALG II ohne Arbeitslosigkeit.