NPD verbieten – JETZT!

Nein, das ist keine Partei, die ist wie die anderen. Diese Partei ist grundgesetzwidrig:

„Verbot und Auflösung neofaschistischer und anderer rechtsextremer Parteien und Organisationen vom Typ der NPD sind durch das Grundgesetz geboten. Sein Artikel 139 besagt: „Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‘ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ Diese Rechtsvorschriften bleiben also in Kraft.“ (Von Prof. Dr. Gerhard Fischer, Berlin – lies weiter – KLICK)

Das Verbot der Partei wird die Denkweisen ihrer Mitglieder nicht beseitigen – aber das Verbot wird ein Signal sein: Die demokratische Gesellschaft setzt sich gegen die rassistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Aussagen zur Wehr. Kein staatlicher Cent soll mehr an die menschenfeindliche Partei fließen! Keine Wahlkampfkostenerstattung mehr für Leute, die braune Parolen verbreiten! Ihre Versammlungen müssen verboten, die Parteistrukturen zerstört werden.

Auf der Webseite der NPD findet man auch folgende kennzeichnenden Sätze:

„Politik und Justiz dürfen nicht länger von den herrschenden Parteien für ihre Politik mißbraucht werden. Deutschland ist mit knapp zehn Millionen hier lebenden Ausländern nicht mehr konsensfähig. Die Utopie von der »multikulturellen Gesellschaft« erzeugt eine multikriminelle Realität“

Politik und Justiz dürfen nicht länger von dieser Partei missbraucht werden.

Deshalb:

NPD-Verbot jetzt!

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!

Wir fordern Sie auf, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz auf den Weg zu bringen. Die seinerzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geltend gemachten Verbotsgründe bestehen nach wie vor.

Seit über 40 Jahren ist in der Bundesrepublik mit der NPD eine Partei wirksam, die in der Tradition der NSDAP steht. Ihre Aussagen sind rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich. Sie tritt für ein neues „Deutsches Reich“ ein und lehnt die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab.

Sie propagiert zur Durchsetzung ihrer politischen Ideologie nicht nur Gewalt, sondern bietet auch Gewalttätern eine politische Heimat und unterstützt sie. Sie ist in einem hohen Maße für ein geistiges Klima verantwortlich, in dem vielfältige strafbare Handlungen gedeihen.

Sie nutzt den Parteienstatus aus, um Gelder von einem demokratischen Staat zu beziehen, den sie abschaffen will.

Das Grundgesetz ist der Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des Nazi-Regimes. Nur vor diesem Hintergrund des Faschismus sind seine Bestimmungen, insbesondere in Artikel 1, zu den Grundrechten und über den Schutz der Demokratie zu verstehen. Bezug nehmend auf die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, der Alliierten Kontrollratsgesetze und deutsche Rechtsvorschriften heißt es in Artikel 139 des Grundgesetzes:

„Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‘ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt.“

Die NPD muss mitsamt ihren Gliederungen, Neben- und Nachfolgeorganisationen verboten und konsequent aufgelöst werden!

Wir fordern Sie deshalb auf: Leiten Sie ein neues Verfahren ein!

Unterschreiben? KLICK! – Startseite NPD-Verbot jetzt! KLICK!

 

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