Das Logo – eine Fortsetzung der unendlichen Geschichte…

Nun also doch: Der Herr Thiel aus Hamburg (immer diese Hamburger 🙂 ) hat neben dem einen Recht auch noch andere Rechte gekauft. Aber nicht alle. Man hat brüderlich geteilt…

Das dürfte selbst Mario Weinkauf wundern.

Und nun wird es in Zukunft richtig spannend.  Darum geht es:

 

bfc_logo.jpg

 

Wer muss gefragt werden, wenn eine Anstecknadel hergestellt werden soll und wer, wenn ein Berliner Bär das Logo tragen soll? Wer hat das Recht, mit der Marke ein Feriencamp durchzuführen, wer darf Bettwäsche mit dem Logo herstellen lassen und wer Damenhüte?

Der BFC Dynamo e.V. ist das leider nicht. Jedenfalls darf er nicht ungefragt und unbezahlt eines der Rechte in Anspruch nehmen. Nun muss er mehrere Leute fragen, je nach dem, was er machen will. Und wenn da jemand NEIN sagt? Und was ist mit dem Kooperationsvertrag? Das ist auch eine gute Frage.

Also, wer das hier alles nicht gleich begreift – kein Wunder, Markenrecht ist beinahe eine Wissenschaft. Dabei geht es um Grenzen. Ja, richtig gelesen: Grenzen! Wiki erklärt das allen, die es wissen wollen!

Hier ist der LINK

Also im Markenrecht gibt es bestimmte Klassen Рin den Klassen ist festgelegt, welche Waren dazugh̦ren.

Klasse 2 zum Beispiel enthält: Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.

Wenn ich also eine Marke hätte, nehmen wir mal an sie hieße

MUX

dann

ja dann dürfte ich, wenn ich die Marke für die Klasse 2 registriert hätte, unter dieser Marke Farben verkaufen und Blattmetalle in Pulverform für Künstler zum Beispiel. Und wenn irgendwer auf seine Farben einfach MUX schreiben würde, dann könnte ich ganz, ganz böse mit ihm werden… Und er müsste an mich vielleicht sehr viel Geld bezahlen…!

Aber wenn einer unter diesem Namen Getränke verkaufen wollte, wäre das etwas anderes… Und mit meinen MUX-Farben ja kaum zu verwechseln… Dann könnte derjenige sich MUX für seine Getränke eintragen lassen beim Deutschen Markenamt. Oder die Getränke einfach unter dem Namen so verkaufen, wäre auch nicht schlimm… Aber sicher ist sicher… Dann könnte nämlich einer kommen und zum Markenamt gehen… (das führt aber jetzt zu weit!)

So, der Herr Thiel hat also die Rechte an den Klassen 41 und 25 – aha. Na dann mal los allerseits mit den Spekulationen…

Also MUX lasse ich mir nicht eintragen… Kann also jeder benutzen, für Lacke und Bekleidungsstücke, sogar für Erziehung und Ausbildung.

 

 

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