Pfui Genossen! Eure „Solidarrente“ ist schon wieder ein Betrugsprojekt

Die SPD will Stimmen. Nun also mit Hilfe ihres Rentenkozepts. Das muss man schon genau lesen, um dahinter zu kommen, wo die Genossen die Fallstricke ausgelegt haben. Aber man kann sie finden.

Die Erwerbsarmut der Zukunft (da fehlt den Genossen ein „zu“) bekämpfen hilft allerdings denen nicht, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten unverschuldet lange Zeit arbeitslos waren oder in schlecht bezahlter Arbeit beschäftigt waren (die Bedingungen für den Anstieg des Niedriglohnsektors habt ihr mitgeschaffen!). Aber auch hier muss sich Arbeit im Alter lohnen (der ist gut! „Arbeit im Alter muss sich lohnen“ :-), das habt ihr eigentlich nicht gemeint!) und langjährige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung führen, die alle Menschen im Alter erhalten können. Deshalb führt die SPD nach einer Regierungsübernahme 2013 parallel zu einem gesetzlichen Mindestlohn eine „Solidarrente“ (na wenigstens setzt ihr sie in Anführungsstriche – mit Solidarität hat die nämlich so viel zu tun, wie eurer designierter Kanzlerkandidat mit einer Suppenküche!) ein. Sie sorgt dafür, dass für langjährig Versicherte (30 Beitragsjahre / 40 Versicherungsjahre) die Rente nicht unter 850 € liegt.(Wie sorgt sie denn dafür, wenn gleich in den nächsten Sätzen de geneigte Leser erfahren wird, was denn passiert, wenn sie nicht sorgt…) Ihre Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln. (Jetzt kommts – ACHTUNG!!!) Wer diese Solidarrente in Höhe von mindestens 850 € durch die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, erhält diesen Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. (Bedürftigkeitsprüfung bei Grundsicherung – da haben wir den Salat. Es geht nämlich ums SGB 12 – bedürftig ist da nur wer wirklich gar nichts hat. Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte werden bis zu einem Betrag von 2.600 € nicht angerechnet, für den Ehe- oder Lebenspartnerbleiben zusätzlich 614 € anrechnungsfrei… Ha, ha, reicht nicht mal für den Sarg! Es besteht außerdem ein großer Unterschied zum Arbeitslosengeld II, bei dem ein Vermögen von 150 € pro Lebensjahr plus 750 € (also nach dem 61. Lebensjahr über 9.900 €) nicht angerechnet wird. Der wegen Erreichung des Rentenalters oder gesundheitlich bedingte Wechsel von „Hartz IV“ zur Grundsicherung erfordert daher zunächst ein Aufbrauchen des Vermögens, bis ein Anspruch auf Grundsicherung entsteht.)  Zur Solidarrente zählt auch, familienbedingte Erwerbsverläufe in der Alterssicherung besser abzubilden. Wir wollen in angemessenem Umfang Berücksichtigungszeiten auch auf Eltern ausdehnen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und so gezielt Rentenansprüche für Eltern verbessern, die wegen fehlender Betreuungsinfrastruktur nicht Vollzeit arbeiten konnten. Pflege von Angehörigen soll sich wie Kindererziehungszeiten auf die Rentenhöhe auswirken. Zeiten von Erziehung und Pflege wollen wir in Ost und West gleich hoch bewerten. Wir wollen zudem prüfen, ob in diesem Zusammenhang die Regeln zu den Hinzuverdienstgrenzen
sowie der Vermögensanrechnung aus dem SGB II auf das SGB XII übertragen werden können. (Prima, dann darf der Solidarrentenempfänger genauso viel Vermögen haben, wie ein Hartz 4- Empfänger. Nach 40 Versicherungsjahren, darf man sich auf dem Sozialamt eine Rente abholen, von der man auch nicht gut leben kann – aber erst, wenn der letzte Spargroschen aufgebraucht ist und man keinen Partner hat, der solidarisch sein muss. Liebe Leute, ihr wisst doch – vorwärts und nie vergessen, die Solidarität und:  Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!)

(der schwarze Text stammt aus dem SPD-Beschluss – der rote von mir)

 

Originaltext der SPD: http://www.spd.de/scalableImageBlob/82046/data/20121124_pkonv2012_beschluss_ar1_rente-data.pdf

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