Das Logo – die unendliche Geschichte

Einen neuen Höhepunkt in der unendlichen Geschichte des BFC Dynamo-Traditionslogo habe ich heute entdeckt.

Alle sind reingefallen. alle haben schlecht recherchiert, zu schnell geglaubt und zu schnell vertraut.

Berliner Zeitung, Neues Deutschland, Märkische Allgemeine… Matze K. und Mathias W. und all die anderen Kollegen… Und ich auch.

Die Rechte an der Vermarktung des Traditionslogos des BFC Dynamo sind noch immer dort, wo sie schon lange waren…

Das Verwirrspiel konnte gelingen, weil es zwei unterschiedliche Einträge gibt: BFC Dynamo und BFC D  – der Rest ist lustig… 2 Aktenzeichen (eigentlich sogar 3!) – und doch ein großer Zusammenhang.

Aus besonderen Gründen kenne ich diese Aktenzeichen auswendig. Hätte mir vorher jemand gesagt, dass es sich bei dem DEAL um das Aktenzeichen mit der ACHT nach dem Punkt handelte, hätte ich gleich Bescheid gewusst. (Das sah ich heute erst im BFC Fanforum…) So vermutete ich, dass die INTERNETEINTRAGUNG der UMTRAGUNG etwas länger dauere. Andere hatten die Umtragung ja gesehen…  Und den Kauf bestätigt. Nur welchen! Wohl nicht richtig geguckt?

Herr T. kaufte Rechte von Herrn A.S. – der hatte aber nur das Recht, sportliche Veranstaltungen durchzuführen mit seiner Marke BFC D. Das Recht hat der BFC Dynamo übrigens auch – und da gibt es ja auch noch eine Eintragung beim Deutschen Markenamt… Und nun darf eben auch Herr Thiel – Sport treiben lassen…

Rechte hat Herrr Thiel an der Warenklasse 41! Und dazu sagt das Deutsche Patent- und Markenamt (Nizza-Klassifikation):

KLASSE 41

Erziehung;
Ausbildung;
Unterhaltung;
sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Erläuternde Anmerkung

Klasse 41 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen von Personen oder Einrichtungen, die auf die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten von Menschen oder Tieren gerichtet sind, sowie Dienstleistungen, die der Unterhaltung dienen oder die Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen sollen.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– alle Formen der Erziehung von Personen oder der Dressur von Tieren;
– Dienstleistungen, deren Hauptzweck die Zerstreuung, Belustigung oder Entspannung von Personen ist;
– öffentliche Präsentation von Werken der bildenden Kunst oder der Literatur für kulturelle oder erzieherische Zwecke.

Die restlichen Rechte hält – wie immer RAYK B. mit seiner RA-Be-Immobilien und Handelsgesellschaft mbh- Bravo! Alle Achtung… OBWOHL es noch ein ABER gibt, aber das Aber gehört hier nicht her 🙂 🙂

TOLL ! Ist es A.S gelungen, eine wertlose Marke für etwa eine viertel Million über den Tisch zu reichen?

Wer hat gewusst, was Sache war? Ist Herr Thiel reingefallen, oder war das alles abgesprochen? Und der wirkliche Deal sollte später erfolgen?

Warum ich nicht darauf gekommen bin bisher? Nun, ich habe gedacht, die INTERNET-EINTRAGUNG sei nur noch nicht verändert – aber heute las ich im privaten Fanforum das Aktenzeichen und wusste sofort: DAS ist das FALSCHE.

Oh je… BFC…

Geändert hat das alles aber übrigens überhaupt nichts. Darüber denkt aber im Moment niemand nach…

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