Kommentare: 4 – vom Aufschreiber

Also, nun sind wir bei dem 400-Euro-Jobber, der mit seiner Kunst weniger als 325 Euro monatlich dazu verdient und deshalb bei der KSK nicht versichert ist.

Tut mir leid Miri, stimmt so auch nicht. Innerhalb von sechs Jahren darf ein Künstler zwei Jahre unter dem Einkommenslimit bleiben, ohne seine KSK-Mitgliedschaft zu verlieren.

Wer aber auf Dauer unter dem Existenzminimum verdient, ist eben kein Freiberufler, sondern ein Hobbykünstler. Und Hobbys sind weder kranken- noch rentenversicherungspflichtig.

Dass Frau von der Leyen sozialpolitisch nicht das „sharpest tool in the box“ ist, bedarf nicht der Erläuterung.

Dass aber im Kapitalismus Menschen „unsolidarisch bezahlt“ werden, ist bereits a priori eine absurde Argumentation. Wer soll sie denn solidarisch bezahlen? Der Kapitalist? Der von Kapitalismus beherrschte Staat? Und die, mit denen solidarisch zu sein mindestens moralische Pflicht ist, die haben selbst nichts – außer Minimaleinkommen/ALG 1 oder Hartz IV.

Wie wissend oder unwissend die Ministerin auch sein mag – der 1000-Euro-brutto-Schein-Freiberufler wird nicht betroffen sein. Der fällt so oder so der Altersarmut anheim und lebt später von Grundsicherung.

Aber natürlich wird er nach Abzug aller Betriebskosten wie Telefon, Internet, Computer, Drucker, Papier, Arbeitszimmeranteil (bei einer Einzimmerwohnung, sonst Arbeitszimmer ohne „Anteil-Aufgliederung“) zu einem Einkommen gelangen, mit dem ihn nicht mal das Jobcenter wegschicken kann.

Last not least: Es gibt auch kaum mehr WG-Zimmer für 250 Euro warm. In Berlin nicht und in anderen Großstädten (die Welt endet nicht an der Berliner Stadtgrenze) überhaupt nicht.

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