Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende aussetzen!

Hallo in die Runde, ich bin hier zur Zeit sehr still – andere Dinge halten mich „gefangen“. Aber auch das wird sich wieder ändern.

Ich bitte euch um eure Unterschrift. Unter dem zitierten Aufruf findet ihr auch einen Link zur Webseite des Moratoriums.

Bündnis für ein Sanktionsmoratorium August 2009

Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende aussetzen! – Aufruf für ein Sanktionsmoratorium –

Jeden Monat wird in diesem Land zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Im Jahr 2008 wurden über 780.000 derartige Sanktionen verhängt. Ist schon der rigide Hartz-IV-Sanktionsparagraf mehr als problematisch, so führt die katastrophale Personalsituation in den JobCentern zu einer Praxis, die für die Betroffenen unzumutbar ist. Von den 2008 eingelegten Widersprüchen gegen Sanktionen waren 41 % ganz oder teilweise erfolgreich, von den eingereichten Klagen 65 %. Die Auswirkungen von Sanktionen werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. die Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht bekommen, unter den Sanktionen leiden.
Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden!
Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden verhängt wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und Praktika. Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei korrekter Rechtsanwendung nicht sanktioniert werden dürften, z.B. der Abbruch einer unsinnigen Maßnahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit. Unter 25jährige wer-den besonders hart und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von Meldeversäumnissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden.
Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!
Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze. Dieses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise ver-schärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden. Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg-II-Beziehende, Arbeit um jeden Preis und zu jedem Preis an-zunehmen, es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre Interessenvertretungen.
Sanktionen als Mittel, um Sparvorgaben zu erfüllen?
Die Sanktionen werden auch vor dem Hintergrund von Sparvorgaben verhängt, welche das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Bundesagentur für Arbeit den JobCentern auferlegt. Für das Abschwungjahr 2009 wurde das „ehrgeizige“ Ziel gesetzt, die Existenz sichernden Leistungen um 3 % zu senken und die Vermittlungsquote in den erwartbar enger werdenden Arbeitsmarkt zu erhöhen. Vielfach sehen Mitarbeiter nur durch verstärkte Sanktionen die Möglichkeit, diese Zielvorgaben zu er-reichen. Die Vermittlungsquote kann ohnehin nur durch den Zwang, ausbeuterische Beschäftigungsver-hältnisse anzunehmen, erreicht werden. Der Druck, bei der Bundestagswahl gute Zahlen zu präsentieren, kann diese Entwicklung kurzfristig noch verschärfen.
Ein Moratorium ist nötig!
In der Frage, ob die Hartz-IV-Sanktionen grundsätzlich gegen Grundrechte verstoßen, haben wir, die Erstunterzeichner, unterschiedliche Auffassungen. Wir sind uns aber darin einig, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss.
Aufruf für ein Sanktionsmoratorium
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Es ist dringend notwendig, die Mißstände in den JobCentern, die bislang in ihrem Ausmaß zu wenig be-kannt sind, offen zu legen, für deren Beseitigung zu sorgen und den gegenwärtigen Sanktionsparagrafen grundlegend zu überdenken. Während dessen dürfen Erwerbslose nicht den derzeit verbreiteten Sankti-onspraktiken ausgesetzt werden. Ein sofortiges Moratorium, ein Aussetzen des Sanktionsparagrafen, ist deshalb notwendig.
Die Langfassung dieses Aufrufs und weitere Informationen finden Sie unter: www.sanktionsmoratorium.de

Initiator/innen dieses Aufrufs sind:
Tacheles e.V. (Wuppertal) Prof. Dr. jur. Helga Spindler (Universität Duisburg-Essen) Prof. Dr. Franz Segbers (Universität Marburg) Prof. Dr. Claus Offe (Hertie School of Governance) Prof. Dr. Stephan Lessenich (Friedrich-Schiller-Universität Jena) Markus Kurth MdB (Bündnis 90/Die Grünen) Katja Kipping MdB (DIE LINKE)
Jürgen Habich (BAG Prekäre Lebenslagen) Franziska Drohsel (Bundesvorsitzende der Jusos) Prof. Dr. Klaus Dörre (Friedrich-Schiller-Universität Jena) AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV

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