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Das „Bildungspaket“, das künftig über die Karte abgerufen werden kann, soll nach von der Leyens Plänen von Essenszuschüssen über Sportangebote bis hin zu Schulmaterial und Nachhilfe reichen. (Quelle)
Essenszuschüsse?
Da muss man natürlich fragen, ob dann mit der Bildungskarte tatsächlich eine bessere Teilhabe von Kindern, die von den sogenannten Hartz 4-Sätzen leben müssen, an den Bildungsangeboten realisiert werden kann, wie sie das Bundesverfassungsgericht gefordert hat:
Ein voller Bauch studiert nicht gern!
Waldemar Bankhofer wusste das schon im Jahre 2004.
Vermutlich war die Einführung von Leistungen nach dem SGB 2 für Kinder (volkstümlich auch Hartz 4 genannt) überhaupt eine Maßnahme zur Erhöhung der Bildungschancen von Kindern aus Familien mit wenig Geld.
Frau von der Leyen meint, dass ohne eine Bildungskarte, mit der unter anderem Essenszuschüsse verteilt werden, solche Zuschüsse bei den Kindern nicht ankämen: In Berlin hat offenbar jedes dritte Kind Rabeneltern!