Die Wiederherstellung eines alten Zustandes ist ganz grundsätzlich unmöglich. Nichts bleibt wie es ist. Alles fließt…
Insofern ist die Formulierung, die im Rechtswesen verwendet wird, treffender: Wiedereinsetzung in den früheren Stand.
Ich wünschte, mein Wille könnte Häuser versetzen. Ich würde gern ein Haus zurückversetzen.
In ein Land, das ich kannte wie es früher war und von dem ich wieder hoffen würde, dass wir uns in ihm Anmut und Mühe nicht sparen würden.