Wie ich aus zuverlässiger Quelle erfuhr, werden einige Scherzbolde wohl bald eine böse Überraschung erleben. Denn die Firma AMRIF hat sich Ende Januar beim Deutschen Marken- und Patentamt in München die Begriffe „Aprilscherz“ und „April, April“ als Wortmarke registrieren lassen. Dieser Eintragung wurde im Eilverfahren stattgegeben. Nach dem heutigen Tag werden da wohl einige Webseitenbetreiber eine „nette“ Abmahnung und Unterlassungserklärung erhalten, die sie untezeichnen und zurücksenden sollen. Gleichzeitig werden sie die Rechtsanwaltskosten zahlen sollen. Unkenntnis schützt auch hier vor Strafe nicht. Markenverletzungen werden in der Bundesrepublik – und in der EU – sehr ernst genommen. Ich glaube allerdings, dass diese Marke bisher nur in Deutschland geschützt ist. Wer unbedingt die markenrechtlich geschützten Wendungen benutzen will, sollte sich also um eine Lizenz bemühen, es sei denn, er benutzt eine Fremdsprache.
Da die Kosten für eine Lizenz zum Gebrauch der Wendung mein Blogbudget überschreiten, verweise ich auf folgende Seite: Klick