Das Recht am eigenen Bild

Immer häufiger reagieren Menschen auf Menschen, die eine Kamera bei sich tragen und von denen vermutet wird, dass sie damit fotografieren wollen, feindlich.

Vermutlich ist Facebook daran schuld.

Selbst Hunde, meinen einige Hundefreunde, hätten ein Recht am eigenen Bild.

Ich will mich da nicht streiten. Glücklicherweise, gibt es ja auch Tiere, die gern fotografiert werden.

Natürlich habe ich mit dem komischen Vogel einen Model Release-Vertrag abgeschlossen, der folgendes beinhaltete:

Es wird vereinbart, dass unwiderruflich inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an den Aufnahmen (z.B. Bilder, Videos oder andere Medien) von dem Model exklusiv auf den Urheber (und dessen Rechts-nachfolger) übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, jegliche Print-Nutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme (CD, DVD usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden.
Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung). Die Namens-nennung des Models steht im Ermessen des Nutzungsberechtigten.
Das Model hat eine angemessene Gegenleistung erhalten; damit sind sämtliche Ansprüche des Models abgegolten.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Nebenabreden bestehen nicht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

Die angemessene Gegenleistung bestand in einem Stück Schrippe.

Vogel

Vogel

 

 

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2 Antworten zu Das Recht am eigenen Bild

  1. Miriam sagt:

    Der Buckel, den der komische Vogel auf dem Rücken trägt, ist gewiss Photoshop zu verdanken. Und ob die Persönlichkeitsrechte dabei gewahrt blieben oder er nicht doch schwerwiegende seelische Leiden davonträgt, wird abzuwarten sein. Und das Ganze für ein Stück Schrippe! Besteht der Mindestlohn für Vögel nicht ’n Appel und ’n Ei?

  2. Maja Wiens sagt:

    Naja, Photoshop war nicht dabei – nur beschnitten und leicht geschärft – aber nicht mit PS.
    Für einen Appel und ein Ei hätte er Kunststückchen machen müssen – aber das Wichtige für ihn waren die Bilder. Er will sich nämlich bei einigen Agenturen bewerben und hofft auf Einsätze in Film und Fernsehen. Er hat keinen Buckel! So was ist ein Austausch-Geschäft, das Model darf die Bilder auch vewenden :-). Der komische Vogel gibt mit seinem jetzt bei Facebook an. Eigentlich müsste er also mich bezahlen…

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