Wider den Eid des Hippokrates

„Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.“ (aus dem Eid des Hippokrates)

Im Ärzteblatt erschien heute ein Artikel mit dem vielsagenden Titel: Neuer Job für Ärzte: AU für Hartz-4 Empfänger. (AU heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

„Auf die Vertragsärzte kommt zusätzliche und in manchen Konstellationen auch unangenehme Arbeit zu. Sie werden verpflichtet, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Lebensunterhalt nach dem SGB II erhalten (Hartz-IV-Empfänger), die Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen.“ (Ärzteblatt )

Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) ist das oberste Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen in Deut­sch­land. Man hat sich dort – allerdings gegen das Votum der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) darauf geeinigt, wann Hartz-4 Empfänger „arbeitsunfähig“ sind- nämlich dann, wenn sie „krankheitsbedingt nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen können.“

Ganz abgesehen davon, dass sich vermutlich von den Beschlussfassern niemand vorstellen kann, was diese Bestimmung für Menschen in prekärer Lebenslage bedeuten kann: Nämlich unter Umständen den Entzug von sogenannten „Leistungen zum Lebensunterhalt“. Jemand, den der Arzt für z.B. 4 Stunden arbeitsfähig hält, und der eine „Arbeitsgelegenheit“ hat, an der er 6 Stunden täglichteilnehmen soll, wird keine AU erhalten und kann dann wählen: Zwischen dem gesundheitlichen Risiko und dem Risiko auf Leistungskürzung oder gar Entzug der lebensnotwendigen Leistung.

Im Ärzteblatt heßt es unter anderem wörtlich: „Problematisch ist die Entscheidung für Ärzte vor allem dann, wenn diese den Patienten und seine Krankengeschichte nicht kennen.“ Da können einem die armen Ärzte richtig leid tun, wenn sie solche problematischen Entscheidungen treffen müssen. Wenigstens haben Ärzte nicht nur Probleme, das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass es unproblematisch ist, wenn Ärzte für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke der Pharmafirmen annehmen.

Vermutlich müssen die Ärzte die Patienten, denen sie die geschenkträchtigen Arzneimittel verordnen, gar nicht kennen und deren Krankengeschichte dürfte dann auch unwesentlich sein.

 

 

 

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