Nichts geht über Bärenmarke? Der BFC Dynamo und sein neues Logo (Teil 1)

Vorweg 1.: Alle Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern. Auch die hier abgebildeten und besprochenen.

Vorweg 2: Ich bin kein Markenrechtler und habe – entgegen anders lautenden Behauptungen – nicht Jura studiert.

Der BFC Dynamo hat also ein neues Logo. Nun, ganz  h a t  er es noch nicht. Denn entgegen den bisherigen Annahmen der Fans steht noch gar nicht fest, ob dieses Logo das Logo des Vereins werden kann. Trotz der Behauptung, Fachleute hätten sich mit der Erstellung des Logos beschäftigt und der Annahme der Fans, man werde sich markenrechtlich schon ordentlich beraten lassen haben, behaupte ich: Der Verein bewegt sich mit seinem neuen Logo auf ganz dünnem Eis.

Das Logo ist noch nicht eingetragen! (für Neugierige hier die Anmeldung -  und der Verfahrensstand am heutigen Tag Anmeldung )

Lediglich die Anmeldung ist beim Patent- und Markenamt eingegangen. Und da kann noch viel passieren. Nach der Anmeldung folgt die Eintragung – oder auch nicht – dazu komme ich noch. Ist das Logo eingetragen, beginnt eine Widerspruchsfrist von 3 Monaten – in der kann auch noch einiges passieren. Erst dann ist das Logo (halbwegs) sicher. Halbwegs schreibe ich deshalb, weil auch schon lange eingetragene Marken gelöscht wurden, weil sich z.B. die Gesetzeslage geändert hat. Ein Beispiel ist die Löschung des Staatswappens der DDR.

Staatswappen der DDR

Staatswappen der DDR

Im Jahr 2004 versuchte ein Geschäftsmann aus Karlsruhe, sich dieses Symbol und andere DDR-Symbole (wie das der FDJ, der SED und des MfS) markenrechtlich schützen zu lassen.

Die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München wurde aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wieder gelöscht.

Diese Entscheidung wurde allerdings in der Revision im Frühling 2008 gekippt, so dass die Symbole wieder eingetragen werden.

Im Sommer 2008 hat das Patentgericht entschieden, dass die Verwendung des Staatswappens der DDR als Marke sittenwidrig ist und daher die Eintragung zu löschen ist.

Tja – manchmal ist auch eine Eintragung keine Gewähr für dauerndes Markenrecht.

Man wolle Schwierigkeiten und langwierigen Prozessen aus dem Weg gehen – so begründete der Verein seinen Fans gegenüber den Verzicht auf das Dynamo-D und die Abkürzung BFC für Berliner Fußballklub. Auch zu einem von den Fans präferierten Wettbewerb um die Gestaltung eines neuen Logos kam es nicht, das sei nicht praktikabel, begründeten die Vereinsoberen, denn man wolle anderen keine Gelegenheit geben, sich einen Entwurf möglicher Weise vorab zu sichern.

Das alles ist nur halb richtig oder falsch. Das Dynamo-D ist ein Zeichen, das bei vielen Klubs verwendet wird und deshalb allein weder gesichert ist noch gesichert werden kann. (Freihaltebedürfnis)

Dynamo D

Dynamo D

Auch die Abkürzung BFC gehört niemandem – auch nicht als Abkürzung für Berliner Fußballclub. Ein Beispiel sei gezeigt:

bfc-viktoria

bfc-viktoria

Die Verwendung von beidem – Dynamo D und BFC wäre also möglich gewesen, nur musste man unbedingt eine Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr mit dem Traditionslogo des BFC Dynamo vermeiden.
Traditionslogo des BFC Dynamo

Traditionslogo des BFC Dynamo

Leider gehören den Inhabern des Traditionslogos auch weitere Marken – ein weiteres Traditionslogo zum Beispiel – denn der BFC Dynamo und seine Mitglieder haben die Markenrechtsfrage in den letzten Jahren noch immer nicht ernst genug genommen.  Vielleicht ist der Verein jetzt schlauer und sichert sich die noch nicht gesicherten Traditionsmarken. Wenigstens sollte er die Markenanmeldungen überwachen  und sich wehren, wenn Privatpersonen sich Marken sichern, die eigentlich dem BFC Dynamo gehören sollten.

Das neue Logo des BFC Dynamo hat sich schon verändert.

Sah es doch zuerst so aus: 

Neues BFC Logo Version 1

Neues BFC Logo Version 1

„Ihr könnt uns alle Scheiße finden, aber WIR sind der BFC und nur WIR schreiben Fussball mit kleinem ss.“ Das hatte der Wirtschaftsratsvorsitzende Meyer als Marketingstrategie verkündet, ließ sich aber von den Fans eines Besseren belehren und man änderte das Logo ein wenig. Nun sieht es so aus:
Neues Logo BFC - Version 2

Neues Logo BFC - Version 2

Nun schreibt man FUSSBALL  in Versalien und hat die Streifen auf Fananregung etwas gedreht, aber Probleme könnten dennoch auf den BFC Dynamo zukommen. Und das nicht, weil auf dem Logo weiterhin falsch geschrieben wird – FUSSBALL CLUB statt FUSSBALLCLUB – sondern weil es vielleicht ein Eintragungshindernis gibt.
Vorsicht, jetzt folgt ein längerer Gesetzestext – das Lesen solcher Texte ist nicht jedermanns Sache. Deshalb vorweg: Wer will, kann den Text auch überspringen.  Welches mögliche absolutes Schutzhindernis ich bei der Eintragung des neuen Logos sehe, erläutere ich nach dem Text.
MarkenG § 8 absolute Schutzhindernisse

(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die sich nicht graphisch darstellen lassen.

(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

  1. denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
  2. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
  3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
  4. die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen,
  5. die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
  6. die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
  7. die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
  8. die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
  9. deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder
  10. die bösgläubig angemeldet worden sind.

(3) Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn die Marke sich vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung infolge ihrer Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat.

(4) Absatz 2 Nr. 6, 7 und 8 ist auch anzuwenden, wenn die Marke die Nachahmung eines dort aufgeführten Zeichens enthält. Absatz 2 Nr. 6, 7 und 8 ist nicht anzuwenden, wenn der Anmelder befugt ist, in der Marke eines der dort aufgeführten Zeichen zu führen, selbst wenn es mit einem anderen der dort aufgeführten Zeichen verwechselt werden kann. Absatz 2 Nr. 7 ist ferner nicht anzuwenden, wenn die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet worden ist, mit denen, für die das Prüf- oder Gewährzeichen eingeführt ist, weder identisch noch diesen ähnlich sind. Absatz 2 Nr. 8 ist ferner nicht anzuwenden, wenn die angemeldete Marke nicht geeignet ist, beim Publikum den unzutreffenden Eindruck einer Verbindung mit der internationalen zwischenstaatlichen Organisation hervorzurufen.

Alle Achtung denjenigen, die sich durchs Gesetzesdeutsch gelesen haben. Kurz gesagt, ich sehe ein Problem, weil der Berliner Bär ein wesentliches Element des neuen Logos bildet. „Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten.“  

Betrifft das Logo des BFC Dynamo nicht, weil es sich um den OSTBERLINER BÄREN handelt? So einfach ist es nicht. Der Ostberliner und der Gesamtberliner Bär – sie sind einander so ähnlich, dass Verwechslungsgefahr besteht.

Berliner Bärenparade

Berliner Bärenparade

 

Demnächst mehr über das neue Logo des BFC Dynamo

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4 Antworten zu Nichts geht über Bärenmarke? Der BFC Dynamo und sein neues Logo (Teil 1)

  1. Der Sepp sagt:

    Ich verstehe aber immer noch nicht, wieso du in der Verwendung des Berliner Bären ein Problem siehst. Schließlich benutzen viele, viele andere Berliner Vereine auch den Bären im Logo. Darunter auch der 1. FC Union.

  2. Maja Wiens sagt:

    Manchmal klappt es, manchmal nicht. Ich habe mir die Mühe gemacht, mal die Marken durchzusehen – manche wurden abgelehnt, andere zugelassen… Bei Union ist der Bär zwar dabei aber nicht zentraler Bestandteil – und er ist dem „offiziellen“ Bären nicht so ähnlich…
    Gruß Maja

  3. Manno sagt:

    Egal, ob eingetragen oder nicht. Ohne „D“ wird es nie unser Logo sein.

  4. Pingback: BFC – eine neues abgeschlossenes Kapitel in der unendlichen Geschichte | Jetzt erst recht!

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